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Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie einen Anspruch auf monatliche Rente, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt zu mindestens 50% berufsunfähig werden.

Die Versicherer liefern sich zugunsten der Verbraucher einen harten Wettbewerb bei den Bedingungen, den Sie für sich nutzen können.

So sollten Sie darauf achten, dass der Versicherer darauf verzichtet, Ihnen vorzuschreiben, welchen Arzt Sie konsultieren (Arztanordnungsklausel). Weiterhin sollte er schon ab 3 Pflegepunkten die volle Rente leisten.

Auch sofortige Rentenleistung vom Beginn der Berufsunfähigkeit an sollte unbedingt vereinbart sein - unabhängig vom Zeitpunkt der Meldung durch den Versicherten, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht.

Zwei führende unabhängige Institutionen testen die Berufsunfähigkeitsbedingungen regelmäßig: Morgen & Morgen sowie Franke & Bornberg. Über uns erhalten Sie Angebote und Verträge von Versicherungsgesellschaften, die jeweils die Höchstnoten erhalten haben.